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Kinderkardiologie Graz
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Spendenbegünstigung durch Finanzministerium
Verein "Hilfe für das herzkranke Kind" bei Finanzministerium als Spendeneinrichtung gelistet!
Juli 2009: Ab sofort ist durch einen Spendenbegünstigungsbescheid des Finanzministeriums der Verein "Hilfe für das herzkranke Kind" im Kreis der Organisationen für mildtätige, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe-Einrichtungen und Einrichtungen die Spenden sammeln (§ 4a Z. 3 und 4 ESTG) aufgenommen. Das bedeutet dass Firmen oder Einrichtungen, welche Spenden an den Verein entrichten, den vollen Betrag steuerlich absetzen können. Zudem können auch Privatpersonen Spenden beim Lohnsteuerbescheid geltend machen.